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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.05.1987 - 1 A 88.83   

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BVerwG, 19.05.1987 - 1 A 88.83 (https://dejure.org/1987,2013)
BVerwG, Entscheidung vom 19.05.1987 - 1 A 88.83 (https://dejure.org/1987,2013)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Mai 1987 - 1 A 88.83 (https://dejure.org/1987,2013)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel

  • Wolters Kluwer

    Versicherungsgegenstand - Sachgüterabnutzung - Videorecorder - Versicherungsaufsichtsbehörde - Versicherungsgeschäft

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VAG § 1; VAG § 81; VAG § 86; VAG § 87

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 77, 253
  • NJW-RR 1988, 343
  • NVwZ 1988, 624 (Ls.)
  • VersR 1987, 701
  • DÖV 1987, 1065
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 19.06.1969 - I A 3.66

    Versicherung gegen Abnutzungsschäden und Verschleißschäden von Fernsehgeräten -

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1987 - 1 A 88.83
    Gegenstand einer Versicherung können auch aus der Abnutzung von Sachgütern (hier: Videorecorder) herrührende Schäden sein (im Anschluß an BVerwGE 32, 196).

    Beide Schreiben sind unter Bezugnahme auf das Urteil des Senats vom 19. Juni 1969 - BVerwG 1 A 3.66 - (BVerwGE 32, 196 - VerBAV 1969, 249) im wesentlichen damit begründet, daß die Klägerin Versicherungsgeschäfte betreibe und daß es bei einer rein büromäßigen Bearbeitung von Schadensfällen von vornherein nicht in Betracht komme, die Versicherung als aufsichtsfreie Nebenabrede eines anderen Geschäfts - der Wartung - aufzufassen.

    Daß die möglichen Schadensdifferenzen zwischen den einzelnen Schadensfällen beträchtlich sein können und somit versicherungsmäßig relevant sind (vgl. BVerwGE 32, 196 ), ergibt sich unmittelbar aus den diese Differenzen berücksichtigenden Ziffern 5 und 6 der Bedingungen der Klägerin und wird auch in der Werbung der Klägerin durch die Wendung hervorgehoben, daß im Einzelfall "schon mal 500,- DM und mehr zusammenkommen" könnten.

  • BVerwG, 25.11.1986 - 1 C 54.81

    Fehlender Rechtsanspruch - Satzungsmäßige Leistung - Versicherungsgeschäft -

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1987 - 1 A 88.83
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist ein Unternehmen ein Versicherungsunternehmen im Sinne von § 1 VAG, wenn es gegen Entgelt für den Fall eines Ungewissen Ereignisses bestimmte Leistungen übernimmt (Garantie-Versprechen), wobei das übernommene Risiko auf eine Vielzahl durch die gleiche Gefahr bedrohter Personen verteilt wird und der Risikoübernahme eine auf dem Gesetz der großen Zahl beruhende Kalkulation zugrunde liegt (ständige Rechtsprechung; zuletzt Urteil vom 25. November 1986 - BVerwG 1 C 54.81 -, BVerwGE 75, 155 = VersR 1987, 297 ).
  • BVerwG, 29.09.1992 - 1 A 26.91

    Versicherungsgeschäft - KfZ-Schmierölzusatz - Garantie des Verkäufers gegenüber

    Die Aufsicht hätte zur Folge, daß der Betrieb der betreffenden Geschäfte nach § 5 Abs. 1 VAG erlaubnispflichtig wäre und ein Betreiben ohne Erlaubnis nach § 81 Abs. 2 VAG untersagt werden könnte (Urteil vom 19. Mai 1987 - BVerwG 1 A 88.83 - Buchholz 452.00 § 1 VAG Nr. 14).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats liegt ein Versicherungsgeschäft dann vor, wenn gegen Entgelt für den Fall eines Ungewissen Ereignisses bestimmte Leistungen übernommen werden, wobei das übernommene Risiko auf eine Vielzahl durch die gleiche Gefahr bedrohter Personen verteilt wird und der Risikoübernahme eine auf dem Gesetz der großen Zahl beruhende Kalkulation zugrunde liegt (vgl. BVerwGE 3, 220 ; 32, 196 und 75, 155 sowie Urteile vom 15. Juli 1980 - BVerwG 1 A 9.78 - Buchholz 452.00 § 1 VAG Nr. 11 und vom 19. Mai 1987 - BVerwG 1 A 88.83 - a.a.O.).

    Ein Versicherungsvertrag kann zwar auch die Reparaturbedürftigkeit von Kraftfahrzeugen zum Gegenstand haben, wie dies z.B. bei einer selbständigen Reparaturkostenversicherung der Fall ist (vgl. Urteil vom 19. Mai 1987 - BVerwG 1 A 88.83 - a.a.O.).

    Dies kommt insbesondere in Betracht, wenn ein im übrigen unbeteiligter Dritter den Geschädigten von den Reparaturkosten entlastet (vgl. Urteil vom 19. Mai 1987 - BVerwG 1 A 88.83 - a.a.O.).

  • BVerwG, 26.06.1997 - 1 A 10.95

    Verwaltungsverfahren - Androhung eines Zwangsgeldes "für jeden Fall der

    Insoweit handelt es sich um einen feststellenden Verwaltungsakt, dessen Erlaß der Beschlußkammer im förmlichen Verwaltungsverfahren obliegt (§ 2 VAG, § 7 Abs. 2 Nr. 1 der Dritten Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen in der Fassung des Gesetzes vom 18. Februar 1986, BGBl I S. 265; vgl. Urteil vom 19. Mai 1987 - BVerwG 1 A 88.83 - Buchholz 452.00 § 1 VAG Nr. 14).
  • BGH, 23.11.2016 - IV ZR 50/16

    Gerichtsstand bei Ansprüchen aus einem Versicherungsvertrag: Übernahme der

    Dies ist dann der Fall, wenn die betreffende Vereinbarung mit einem anderen Vertrag, der seinerseits kein Versicherungsvertrag ist, verbunden und als unselbständige Nebenabrede dieses Hauptvertrages zu werten ist (vgl. BGH, Urteile vom 29. September 1994 - I ZR 172/92, VersR 1995, 344 unter II 2 a bb; vom 24. April 1991 - VIII ZR 180/90, BB 1991, 2252 unter I; BVerwG VersR 1993, 1217 f.; 1992, 1381; 1987, 701, 702; 1980, 1013; vgl. ferner MünchKomm-VVG/Looschelders, 2. Aufl. § 1 Rn. 47 f.; Armbrüster in Prölss/Martin, VVG 29. Aufl. § 1 Rn. 14 f.; ders. VersR 2015, 1453, 1454; Baumann in Bruck/Möller, VVG 9. Aufl. § 1 Rn. 17, 21).
  • BVerwG, 12.05.1992 - 1 A 126.89

    Technisches Gerät - Langzeitgarantie - Reparatur - Herstellungs- und

    Die Aufsicht hätte zur Folge, daß der Betrieb der betreffenden Geschäfte nach § 5 Abs. 1 VAG erlaubnispflichtig wäre und ein Betreiben ohne Erlaubnis nach § 81 Abs. 2 VAG untersagt werden könnte (Urteil vom 19. Mai 1987 - BVerwG 1 A 88.83 - Buchholz 452.00 § 1 VAG Nr. 14).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats liegt ein Versicherungsgeschäft vor, wenn gegen Entgelt für den Fall eines Ungewissen Ereignisses bestimmte Leistungen übernommen werden, wobei das übernommene Risiko auf eine Vielzahl durch die gleiche Gefahr bedrohter Personen verteilt wird und der Risikoübernahme eine auf dem Gesetz der großen Zahl beruhende Kalkulation zugrunde liegt (vgl. BVerwGE 3, 220 ; 32, 196 und 75, 155 sowie Urteile vom 15. Juli 1980 - BVerwG I A 9.78 - Buchholz 452.00 § 1 VAG Nr. 11 und 19. Mai 1987 - BVerwG 1 A 88.83 - a.a.O.).

    Ein Versicherungsvertrag kann zwar auch die Abnutzung von Sachgütern zum Gegenstand haben, wie dies z.B. bei einer selbständigen Reparaturkostenversicherung der Fall ist (vgl. Urteil vom 19. Mai 1987 - BVerwG 1 A 88.83 - a.a.O.).

  • BVerwG, 27.05.2009 - 8 CN 1.09

    Versorgung; Hinterbliebene; Hinterbliebenenversorgung; Versorgungsausschluss;

    Mit dem Versicherungsgedanken geht zwingend eine Risikoübernahme einher, die auf dem Gesetz der großen Zahl beruht (Urteil vom 19. Mai 1987 - BVerwG 1 A 88.83 - BVerwGE 77, 253 ).
  • BGH, 04.09.2019 - 1 StR 579/18

    Handeln für den Betriebsinhaber (Beauftragtenstellung: erforderliche Übernahme

    Danach ist ein Versicherungsgeschäft gegeben, wenn gegen Entgelt für den Fall eines ungewissen Ereignisses bestimmte Leistungen übernommen werden, wobei das übernommene Risiko auf eine Vielzahl durch die gleiche Gefahr bedrohter Personen verteilt wird und der Risikoübernahme eine auf dem Gesetz der großen Anzahl beruhende Kalkulation zugrunde liegt (BVerwG, Urteile vom 29. September 1992 - 1 A 26/91 Rn. 14; vom 19. Mai 1987 - 1 A 88/83 Rn. 32, BVerwGE 77, 253, 254; vom 15. Juli 1980 - 1 A 9/78 Rn. 25; vom 19. Juni 1969 - I A 3.66 Rn. 16 f., BVerwGE 32, 196, 197; vom 21. September 1967 - I C 31.65 Rn. 31, BVerwGE 27, 334, 336 und vom 22. März 1956 - I C 147.54 Rn. 12, BVerwGE 3, 220, 221).
  • OLG Hamburg, 24.11.2022 - 15 U 103/21

    Vollwartungsvertrag für Windenergieanlagen - Vollwartungsvertrag für

    Weiter überzeugt auch der Verweis auf die Urteile des BVerwG (Urteil vom 19. Mai 1987 - 1 A 88/83 -, BVerwGE 77, 253-258, Rn. 41) und des BGH (Urteil vom 16. März 1988 - IVa ZR 247/84) nicht.
  • OVG Niedersachsen, 24.06.2016 - 8 KN 128/15

    Ledigenzuschlag; Normenkontrolle; Ärztekammer; Ärzteversorgung

    Mit diesem Versicherungsgedanken geht zwingend eine Risikoübernahme einher, die auf dem Gesetz der großen Zahl beruht (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.5.1987 - BVerwG 1 A 88.83 -, BVerwGE 77, 253, 254).
  • VGH Hessen, 16.12.2009 - 6 A 1065/08

    Versicherungsschutz als Zusatzleistung

    Dabei kann die Frage, ob die Selbständigkeit der Risikoübernahme ein eigenständiges Merkmal des Versicherungsgeschäfts ist oder lediglich die Selbstverständlichkeit ausdrückt, dass nicht jedes Garantiegeschäft ein Versicherungsgeschäft darstellt, dahingestellt bleiben (BVerwG, Urteil vom 19.05.1987 - 1 A 88/83 -, BVerwGE 77, 253).
  • OVG Niedersachsen, 24.06.2016 - 8 LC 31/16

    Absenkung des Ledigenzuschlags von 20 % auf 10 % in der Satzung des

    Mit diesem Versicherungsgedanken geht zwingend eine Risikoübernahme einher, die auf dem Gesetz der großen Zahl beruht (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.5.1987 - BVerwG 1 A 88.83 -, BVerwGE 77, 253, 254).
  • BGH, 16.03.1988 - IVa ZR 247/84

    Wirksamkeit von Klauseln in einem Wartungsvertrag für Video-Geräte -

  • VG Oldenburg, 25.04.2017 - 7 A 1271/16

    Altersrente; offenes Deckungsplanverfahren; Eigentumsgarantie;

  • VG Neustadt, 19.09.2007 - 3 K 1921/06

    Errichtung einer Adlerstele in der Talaue des Hornbachs unzulässig

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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.12.1987 - 7 C 95.86, 7 C 96.86, 7 C 97.86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,3107
BVerwG, 18.12.1987 - 7 C 95.86, 7 C 96.86, 7 C 97.86 (https://dejure.org/1987,3107)
BVerwG, Entscheidung vom 18.12.1987 - 7 C 95.86, 7 C 96.86, 7 C 97.86 (https://dejure.org/1987,3107)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Dezember 1987 - 7 C 95.86, 7 C 96.86, 7 C 97.86 (https://dejure.org/1987,3107)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Behördenauskünfte - Sozialhilfeträger - Fahrzeugregister - Fahrzeughalter - Schädiger - Rückgriff

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Kostenfreiheit der Auskunft aus dem Fahrzeugregister für die Sozialversicherungsträger

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Behördenauskünfte - Sozialhilfeträger - Fahrzeugregister - Fahrzeughalter - Schädiger - Rückgriff

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerwGE 78, 363
  • NVwZ 1988, 624
  • NZV 1988, 197 (Ls.)
  • DVBl 1988, 448
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 26.06.1987 - 8 C 70.85

    Datenübermittlung - Melderegister einer Gemeinde - Sozialhilfeempfänger -

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1987 - 7 C 95.86
    Der erkennende Senat schließt sich insoweit den Ausführungen des 8. Senats im Urteil vom 26. Juni 1987 - BVerwG 8 C 70.85 - NVwZ 1987, 1070 m.w.N. an.

    § 64 Abs. 2 Satz 1 SGB X ist vielmehr als Spezialvorschrift anzusehen, die für das behördliche Zusammenwirken anläßlich der Beantragung, Erbringung oder Erstattung einer Sozialleistung stets Kostenfreiheit anordnet, gleichgültig, ob die betreffenden Maßnahmen auch als Amtshilfe anzusehen sind oder nicht (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1987 a.a.O.).

    Allerdings dienten die Auskünfte, anders als in dem dem Urteil des 8. Senats vom 26. Juni 1987 a.a.O. zugrundeliegenden Fall, nicht dazu, den Klägerinnen die Gewährung der Sozialleistungen an ihre Versicherten zu ermöglichen.

  • BSG, 10.11.1977 - 3 RK 44/75

    Verletzung von Auskunftspflichten - Sozialgerichtsbarkeit - Krankenkassenmitglied

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1987 - 7 C 95.86
    Auch in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes ist anerkannt, daß die Folgeaufgabe des Rückgriffs gegen den Schädiger so eng mit der Leistungsgewährung verknüpft ist, daß sie dieser in aller Regel noch zuzurechnen ist (vgl. BSG, Urteil vom 10. November 1977, MDR 1978, 346 ).
  • VG Gelsenkirchen, 07.12.2018 - 9 K 762/15

    Gebühr; Gesetzliche Krankenkasse; Grundstück; Gebührenbefreiung; Bauantrag;

    vgl. BVerwG, Urteile vom 26. Juni 1978 - 8 C 70/85 -, juris Rn. 15 = BVerwGE 77, 364, und vom 18. Dezember 1987 - 7 C 95/86 -, juris Rn. 8 = BVerwGE 78, 363 ff. Dem folgend: OVG NRW, Beschluss vom 27. April 2011 - 9 A 1174/08 -, juris Rn. 22; Roos, in: Schütze, SGB X, Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz, Kommentar, 8. Auflage 2014 -, § 1 Rn. 4, § 64 Rn. 6; Littmann, in: Hauck/Noftz, SGB X, Kommentar, Lieferung 1/15, § 64 Rn. 1 und 12; Timme, in: Diering/Timme, SGB X, Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz, Kommentar, 4. Auflage 2016, § 64 Rn. 4.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 26. Juni 1978 - 8 C 70/85 -, juris Rn. 15 = BVerwGE 77, 364, und vom 18. Dezember 1987 - 7 C 95/86 -, juris Rn. 8 = BVerwGE 78, 363 ff.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 26. Juni 1978 - 8 C 70/85 -, juris Rn. 16 = BVerwGE 77, 364, und vom 18. Dezember 1987 - 7 C 95/86 -, juris Rn. 8 = BVerwGE 78, 363 ff.; Roos, in: Schütze, SGB X, Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz, Kommentar, 8. Auflage 2014 -, § 1 Rn. 8a, § 64 Rn. 6; Littmann, in: Hauck/Noftz, SGB X, Kommentar, Lieferung 1/15, § 64 Rn. 15; Timme, in: Diering/Timme, SGB X, Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz, Kommentar, 4. Auflage 2016, § 64 Rn. 4.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 1987 - 7 C 95/86 -, juris Rn. 10; Roos, in: Schütze, SGB X, Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz, Kommentar, 8. Auflage 2014 -, § 1 Rn. 9; Littmann, in: Hauck/Noftz, SGB X, Kommentar, Lieferung 1/15, § 64 Rn. 14; Timme, in: Diering/Timme, SGB X, Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz, Kommentar, 4. Auflage 2016, § 64 Rn. 4.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 1987 - 7 C 95/86 -, juris Rn. 9; OVG NRW, Beschluss vom 27. April 2011 - 9 A 1174/08 -, juris Rn. 25; Roos, in: Schütze, SGB X, Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz, Kommentar, 8. Auflage 2014 -, § 1 Rn. 10; Littmann, in: Hauck/Noftz, SGB X, Kommentar, Lieferung 1/15, § 64 Rn. 15.

  • VGH Bayern, 14.08.2009 - 22 BV 07.1725

    Keine Kostenfreiheit bei der Einholung von Gewerberegisterauskünften für

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gilt die in § 64 Abs. 2 Satz 1 SGB X angeordnete Kostenfreiheit nicht nur zugunsten der Bürger, sondern auch zugunsten der Sozialleistungsträger (BVerwG vom 26.6.1987 BVerwGE 77, 364; vom 18.12.1987 BVerwGE 78, 363).

    Die Befreiung von den Kosten bezweckt, im Bereich der Sozialleistungen die verfügbaren, der Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit dienender Mittel möglichst ungeschmälert ihrer eigentlichen Zweckbestimmung zuzuführen, indem die Leistungsempfänger und Leistungsträger von vermeidbaren Kostenbelastungen freigehalten werden (BVerwG vom 18.12.1987 a.a.O.); es sollen also neben den Empfängern nur die Erbringer von Sozialleistungen privilegiert werden.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2020 - 9 A 287/19

    Darlegen von Gründen innerhalb der Begründungsfrist für die Zulassung der

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 18. Dezember 1987 - u. a. 7 C 95.86 -) sei nach Sinn und Zweck der Norm ein untrennbarer innerer Zusammenhang der Maßnahme mit der Leistungsgewährung zu fordern.

    Mit ihren Einwänden zieht sie der Sache nach den Maßstab, den das Verwaltungsgericht unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des beschließenden Senats, vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 1987 - u. a. 7 C 95.86 -, juris Rn. 10 ff.; OVG NRW, Beschluss vom 27. April 2011 - 9 A 1174/08 -, juris Rn. 25 ff. m. w. N., seiner Entscheidung zu Grunde gelegt hat (Urteilsabdruck, Blatt 21) in Zweifel, ohne diese Zweifel substantiiert darzulegen und zu begründen.

    Wie sich aus den vorstehenden Ausführungen zu 1. ergibt, ist der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Dezember 1987 (u. a. 7 C 95.86) ein solcher Rechtssatz nicht zu entnehmen.

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 15.01.2002 - LVG 9/01
    Auch soweit Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG das "natürliche Recht" der Eltern anerkennt, ihre Kinder zu erziehen, und soweit sie ihnen damit vor allem gestattet, einen sog. "Gesamtplan" der Erziehung zu entwerfen (BVerfGE 34, 165 [183]; 47, 46 [75]; BVerfGE 59, 360 [380]; 98, 218 [245]; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 03.05.1988 - BVerwG 7 C 96.86 -, BVerwGE 79, 298 [301]), verdrängt dieses "Elternrecht" die "staatliche Schulaufsicht" (Art. 7 Abs. 1 GG) nicht; der Staat ist lediglich gehalten, den elterlichen Gesamtplan bei Ausgestaltung seiner Maßnahmen zu achten und dabei vor allem im Schulangebot offen zu sein (BVerfG, a. a. O.).
  • OLG Naumburg, 26.01.2011 - 2 Wx 1/11

    Gerichtsgebühren: Gebührenfreiheit für einen Sozialleistungsträger für eine

    Bei dieser Auslegung des § 64 Abs. 2 Satz 1 SGB X bleibt durchaus noch Raum für eine Anwendung von § 7 Abs. 1 SGB X, nämlich bei der behördlichen Tätigkeit außerhalb des engeren Sozialleistungsbereichs, wie etwa der allgemeinen Verwaltung, der Erhebung von Beiträgen und der Verwaltung und Anlage der Mittel (vgl. zu Vorstehendem - Ziff. 2 a) -: BVerwG, Urteile vom 26.06.1987, 8 C 70/85, NJW 1988, 276, und vom 18.12.1987, 7 C 95/86, BVerwGE 78, 363).

    Jedoch stehen dem Rückgriff dienende Maßnahmen in einem untrennbaren inneren Zusammenhang mit der Leistungsgewährung und sind daher von der Kostenfreiheit erfasst (BVerwG, Urteil vom 18.12.1987, a. a. O.).

  • OLG Naumburg, 27.01.2011 - 2 Wx 42/10

    Gerichtskostenbefreiung für einen Sozialhilfeträger: Gerichtliche Auskunft über

    Bei dieser Auslegung des § 64 Abs. 2 Satz 1 SGB X bleibt durchaus noch Raum für eine Anwendung von § 7 Abs. 1 SGB X, nämlich bei der behördlichen Tätigkeit außerhalb des engeren Sozialleistungsbereichs, wie etwa der allgemeinen Verwaltung, der Erhebung von Beiträgen und der Verwaltung und Anlage der Mittel (vgl. zu Vorstehendem - Ziff. 2 a) -: BVerwG, Urteile vom 26.06.1987, 8 C 70/85, NJW 1988, 276, und vom 18.12.1987, 7 C 95/86, BVerwGE 78, 363).

    Jedoch stehen dem Rückgriff dienende Maßnahmen in einem untrennbaren inneren Zusammenhang mit der Leistungsgewährung und sind daher von der Kostenfreiheit erfasst (BVerwG, Urteil vom 18.12.1987, a. a. O.).

  • OVG Sachsen, 09.03.2012 - 3 A 185/10

    Zur Kostenfreiheit gemäß § 64 Abs 2 S 1 SGB ja (hier für gemeinsame Einrichtungen

    Sie gilt, wie das Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 18. Dezember 1987, BVerwGE 78, 363; Urt. v. 26. Juni 1987, BVerwGE 77, 364) klargestellt hat, nicht nur für die Rechtsbeziehungen zwischen Bürger und Sozialleistungsträger, sondern gleichfalls im Verhältnis von Sozialleistungsträgern zu anderen Behörden, und zwar auch zu solchen, deren Verwaltungstätigkeit wie im Fall der Gewerberegisterbehörden nicht nach dem Sozialgesetzbuch ausgeübt wird.

    Die Befreiung von den Kosten bezweckt, im Bereich der Sozialleistungen die verfügbaren, der Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit dienenden Mittel (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 1 SGB I) möglichst ungeschmälert ihrer eigentlichen Zweckbestimmung zuzuführen, indem die Leistungsempfänger und Leistungsträger von vermeidbaren Kostenbelastungen freigehalten werden (BVerwG, Urt. v. 18. Dezember 1987, BVerwGE 78, 363).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2011 - 9 A 1174/08

    Überprüfung von Röntgeneinrichtungen des sozialmedizinischen Dienstes ist

    vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1987 - 8 C 70.85 -, NVwZ 1987, 1070, und vom 18. Dezember 1987 - 7 C 95.86 u. a. -, NVwZ 1988, 624; hieran anschließend auch Thieme, in: Wannagat/Eichenhofer, SGB X, 2002, § 64 Rn. 6; Roos, in: von Wulffen, SGB X, 7. Aufl. 2010, § 64 Rn. 6; Freischmidt, in: Hauck/Noftz, SGB X, Stand 2010, § 64 Rn. 6.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 1987 - 7 C 95.86 u. a. -, NVwZ 1988, 624; Roos, in: von Wulffen, SGB X, 7. Aufl. 2010, § 64 Rn. 9 f.; Freischmidt, in: Hauck/Noftz, SGB X, Stand 2010, § 64 Rn. 6; Timme, in Diering/Timme/Waschull, SGB X, 2. Aufl. 2007, § 64 Rn. 4; Warschner, in: Pickel/Marschner, SGB X, Stand Februar 2010, § 64 Rn. 9.

  • VG Gelsenkirchen, 15.11.2018 - 5 K 3544/15

    Verwaltungsgebühren für die Erteilung einer Baugenehmigung; persönliche

    vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 1987 - 7 C 95/86; OVG NRW, Beschluss vom 27. April 2011- 9 A 1174/08 - jeweils zitiert nach juris.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 1987 - 7 C 95/86 - zitiert nach juris.

  • OLG Bamberg, 26.01.2017 - 8 W 6/17

    Gebührenbefreiung für die Eintragung der Grundschuld einer gemeinnützigen Zwecken

    Die Vorschrift gilt, wie das Bundesverwaltungsgericht (vgl. BVerwGE 78, 363; BVerwGE 77, 364) klargestellt hat, nicht nur für die Rechtsbeziehungen zwischen Bürger und Sozialleistungsträger, sondern gleichfalls im Verhältnis von Sozialleistungsträgern zu anderen Behörden, und zwar auch zu solchen, deren Verwaltungstätigkeit nicht nach dem Sozialgesetzbuch ausgeübt wird (vgl. Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil v. 09.03.2012, Az.: 3 A 185/10, juris).
  • BVerwG, 01.12.1994 - 3 B 66.94

    Verstoß gegen den Grundsatz der freien Beweiswürdigung wegen

  • LG Koblenz, 18.12.2019 - 2 T 38/19

    Justizverwaltungsrecht: Kostentragungspflicht einer Gemeinde bei Auskunft zu

  • VG Koblenz, 21.03.2018 - 2 K 738/17

    Gebührenpflicht von Auskünften des Bundesarchivs an einen Sozialleistungsträger

  • BVerwG, 22.10.1992 - 3 B 26.92

    Beginn der Verfolgungszeit in dem westoberschlesischen Abstimmungsgebiet - Ablauf

  • SG Düsseldorf, 21.09.2007 - S 8 KR 19/05

    Krankenversicherung

  • VG München, 08.05.2007 - M 16 K 06.4387

    Befreiung von der Gebührenpflicht für Auskunftsverlangen nach § 64 Abs. 2 S. 1

  • VG Hamburg, 06.02.2008 - 15 K 1956/07

    Als gemeinsame Einrichtung der Tarifpartner gegründete Zusatzversorgungskasse;

  • VG Bremen, 25.03.2010 - 2 K 659/09

    Gebührenfreiheit von Sozialleistungsträgern - Angabe der Rechtsgrundlage;

  • LG Frankfurt/Main, 08.09.2000 - 7 T 38/00

    Gebührenfreiheit für Handelsregisterauszüge

  • VG Koblenz, 21.03.2018 - 2 K 738.17
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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.01.1988 - 7 B 232.87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,4172
BVerwG, 08.01.1988 - 7 B 232.87 (https://dejure.org/1988,4172)
BVerwG, Entscheidung vom 08.01.1988 - 7 B 232.87 (https://dejure.org/1988,4172)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Januar 1988 - 7 B 232.87 (https://dejure.org/1988,4172)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1988, 39
  • NVwZ 1988, 624
  • NZV 1988, 39
  • VersR 1988, 734
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 09.10.1984 - 2 BvL 10/82

    Laternengarage

    Auszug aus BVerwG, 08.01.1988 - 7 B 232.87
    Das Straßenverkehrsrecht, für das der Bund die konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit besitzt (Art. 74 Nr. 22 GG), bezieht sich allein auf die Regelung der Sicherheit und Ordnung des auf den Straßen stattfindenden Verkehrs (vgl. z.B. BVerfGE 67, 299 [BVerfG 09.10.1984 - 2 BvL 10/82] sowie die Urteile des beschließenden Senats vom 25. April 1980 - BVerwG 7 C 19.78 - DVBl. 1980, 1045 und vom 26. Juni 1981 - BVerwG 7 C 27.79 - BVerwGE 62, 376/378); Bestimmungen straßen-(wege-)rechtlicher Natur und damit Aussagen über die Sondernutzung öffentlicher Straßen enthält es nicht.
  • BVerwG, 26.06.1981 - 7 C 27.79

    Keine straßenverkehrsrechtliche Zulassung von widmungswidrigem Verkehr

    Auszug aus BVerwG, 08.01.1988 - 7 B 232.87
    Das Straßenverkehrsrecht, für das der Bund die konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit besitzt (Art. 74 Nr. 22 GG), bezieht sich allein auf die Regelung der Sicherheit und Ordnung des auf den Straßen stattfindenden Verkehrs (vgl. z.B. BVerfGE 67, 299 [BVerfG 09.10.1984 - 2 BvL 10/82] sowie die Urteile des beschließenden Senats vom 25. April 1980 - BVerwG 7 C 19.78 - DVBl. 1980, 1045 und vom 26. Juni 1981 - BVerwG 7 C 27.79 - BVerwGE 62, 376/378); Bestimmungen straßen-(wege-)rechtlicher Natur und damit Aussagen über die Sondernutzung öffentlicher Straßen enthält es nicht.
  • BVerwG, 25.04.1980 - 7 C 19.78

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit von Verkehrsbeschränkungen für Kraftfahrzeuge

    Auszug aus BVerwG, 08.01.1988 - 7 B 232.87
    Das Straßenverkehrsrecht, für das der Bund die konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit besitzt (Art. 74 Nr. 22 GG), bezieht sich allein auf die Regelung der Sicherheit und Ordnung des auf den Straßen stattfindenden Verkehrs (vgl. z.B. BVerfGE 67, 299 [BVerfG 09.10.1984 - 2 BvL 10/82] sowie die Urteile des beschließenden Senats vom 25. April 1980 - BVerwG 7 C 19.78 - DVBl. 1980, 1045 und vom 26. Juni 1981 - BVerwG 7 C 27.79 - BVerwGE 62, 376/378); Bestimmungen straßen-(wege-)rechtlicher Natur und damit Aussagen über die Sondernutzung öffentlicher Straßen enthält es nicht.
  • OVG Niedersachsen, 17.01.2013 - 7 KN 178/12

    Folgen der gesetzgeberischen Regelungsbefugnis zur Gebührenerhebung für die

    Bei der von Seiten des Landes erhobenen Gebühr handelt es sich - wie die Mitarbeiter des Beklagten im Gesetzgebungsverfahren zutreffend erkannt haben - auch nicht um eine Sondernutzungsgebühr, die - vorbehaltlich der Regelung zu Straßenbenutzungsentgelten in Art. 74 Nr. 22 GG - neben einer ordnungsrechtlichen Gebührenerhebung im Straßenverkehr zulässig sein könnte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 08.01.1988 - 7 B 232/87 -, Buchholz 407.4 § 8 FStrG Nr. 19; a.A. Schiller, aaO).
  • VGH Hessen, 19.02.1991 - 2 UE 2124/87

    Sondernutzungserlaubnis für Blumenverkaufsstand an Bundesstraße -

    Das dient der Vereinfachung und Überschaubarkeit der Verwaltungstätigkeit und erleichtert dem Antragsteller die Durchsetzung seiner Rechte (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22. September 1987, DÖV 88, 225 -- dazu: BVerwG, Beschluß vom 8. Januar 1988, VRS 74 (1988), S. 398; Kodal/Krämer, a.a.O., Rdnr. 46 ff. zu Kap. 26 (S. 615 ff.)).
  • VGH Hessen, 19.02.1991 - 2 UE 2060/89

    Zum Verhältnis von Sondernutzungserlaubnis und straßenverkehrsrechtlicher

    Diese Verfahrenskonzentration dient auf der einen Seite der Vereinfachung und Überschaubarkeit der Verwaltungstätigkeit, auf der anderen Seite stärkt sie die Rechtsposition des Bewerbers um die erforderlichen Erlaubnisse, weil er seine Rechte in einem Verfahren durchsetzen kann (vgl. z. B. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22. September 1987, DÖV 88, 225, -- dazu: BVerwG, Beschluß vom 8. Januar 1988, VRS 74 (1988), S. 398 --; Kodal/Krämer, a.a.O., Rdnr. 48 (S. 616 f.)).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.12.1987 - 7 B 240.87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,2328
BVerwG, 14.12.1987 - 7 B 240.87 (https://dejure.org/1987,2328)
BVerwG, Entscheidung vom 14.12.1987 - 7 B 240.87 (https://dejure.org/1987,2328)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Dezember 1987 - 7 B 240.87 (https://dejure.org/1987,2328)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Konzernrecht - Unternehmen - Abhängigkeit - Rücklagen - Gewinnminderung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 672
  • ZIP 1988, 845
  • NVwZ 1988, 624 (Ls.)
  • BB 1988, 810
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.05.1979 - KVR 1/78

    Herrschendes Unternehmen und Fusionskontrolle

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1987 - 7 B 240.87
    Der BGH hat nämlich für die von der Beschwerde aufgeworfene Frage die Formel verwendet, eine solche ausreichend sichere Grundlage könnten nicht nur vertragliche oder organisatorische Bindungen, sondern auch rechtliche und tatsächliche Umstände sonstiger Art bilden (BGHZ 62, 193 [BGH 04.03.1974 - II ZR 89/72] = WuW/E BGH 1307 ; BGHZ 74, 359 [BGH 08.05.1979 - KVR 1/78] = WuW/E BGH 1608 ); damit wird zutreffend auf die Umstände des jeweiligen Einzelfalls verwiesen, die im allgemeinen nicht verallgemeinerungsfähig sind und einer Rechtssache deswegen keine grundsätzliche, d.h. über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung geben können.

    Auch der BGH hat sich bei der Interpretation des Abhängigkeitstatbestandes "explizit vor gesetzesübergreifenden, allgemeingültigen rechtlichen Definitionen von Gesetzesbegriffen" gescheut, sondern ist "strikt normzweckorientiert" vorgegangen (Säcker in NJW 1980, 801 [BGH 08.05.1979 - KVR 1/78]); so hat der BGH schon in BGHZ 62, 198 [BGH 04.03.1974 - II ZR 89/72] (WuW a.a.O. S. 1309) ausdrücklich offengelassen, ob der Abhängigkeitsbegriff im gesamten Aktienrecht einheitlich zu verstehen ist, was erst recht zu Zweifeln Anlaß dann geben kann, wenn der Abhängigkeitsbegriff in anderen Rechtsgebieten verwendet wird, auch wenn dies unter Verweisung auf § 17 AktG geschieht.

    Entsprechend dieser Orientierung am jeweiligen Normzweck hat der BGH den Sinn der Abhängigkeitsvorschriften - bei unmittelbarer Anwendung aktienrechtlicher Normen - vor allem darin gesehen, daß "die abhängige Gesellschaft, insbesondere im Interesse ihrer Minderheitsaktionäre und Gläubiger, gegen einen fremdbestimmten Unternehmerwillen zu schützen" ist (BGHZ 62, 196 [BGH 04.03.1974 - II ZR 89/72] = WuW a.a.O. S. 1308); im Zusammenhang mit der wettbewerbsrechtlichen Vorschrift des § 23 GWB hingegen soll die Abhängigkeitsvorschrift und die damit verbundene Einbeziehung abhängiger und beherrschender Unternehmen nach ihrem Sinn und Zweck sicherstellen, "daß Unternehmensgruppen, die wegen gegenseitiger Verpflechtung ... trotz rechtlicher Selbständigkeit eine wettbewerbliche Einheit bilden, auch als Einheit behandelt werden" (BGHZ 74, 364 [BGH 08.05.1979 - KVR 1/78] = WuW a.a.O. S. 1610).

    Wollte man dem Standpunkt der Klägerin folgen, so würde im Ergebnis der zwingende Charakter des § 6 d Abs. 3 Nr. 1 Buchst. e EStG mit der dort vorgesehenen Begrenzung der Förderung auf mittelständische Unternehmen zur Disposition der Beteiligten geteilt werden; allein mit der Gründung der Klägerin würden die drei Obergesellschaften erreicht haben, daß ein Geschäftsvorgang einem mittelständischen Unternehmen zugerechnet werden müßte, obwohl er tatsächlich diesen Bereich weit überschreitet; für einen immerhin vergleichbaren Vorgang aus dem Wettbewerbsrecht hat der BGH dies in seinem Beschluß vom 8. Mai 1979 (BGHZ 74, 369 [BGH 08.05.1979 - KVR 1/78] = WuW a.a.O. S. 1612/13), auf den sich die Klägerin zu Unrecht bezieht, bereits mit Recht abgelehnt.

  • BGH, 04.03.1974 - II ZR 89/72

    Abhängigkeit einer AG von Unternehmensgruppe

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1987 - 7 B 240.87
    Der BGH hat nämlich für die von der Beschwerde aufgeworfene Frage die Formel verwendet, eine solche ausreichend sichere Grundlage könnten nicht nur vertragliche oder organisatorische Bindungen, sondern auch rechtliche und tatsächliche Umstände sonstiger Art bilden (BGHZ 62, 193 [BGH 04.03.1974 - II ZR 89/72] = WuW/E BGH 1307 ; BGHZ 74, 359 [BGH 08.05.1979 - KVR 1/78] = WuW/E BGH 1608 ); damit wird zutreffend auf die Umstände des jeweiligen Einzelfalls verwiesen, die im allgemeinen nicht verallgemeinerungsfähig sind und einer Rechtssache deswegen keine grundsätzliche, d.h. über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung geben können.

    Auch der BGH hat sich bei der Interpretation des Abhängigkeitstatbestandes "explizit vor gesetzesübergreifenden, allgemeingültigen rechtlichen Definitionen von Gesetzesbegriffen" gescheut, sondern ist "strikt normzweckorientiert" vorgegangen (Säcker in NJW 1980, 801 [BGH 08.05.1979 - KVR 1/78]); so hat der BGH schon in BGHZ 62, 198 [BGH 04.03.1974 - II ZR 89/72] (WuW a.a.O. S. 1309) ausdrücklich offengelassen, ob der Abhängigkeitsbegriff im gesamten Aktienrecht einheitlich zu verstehen ist, was erst recht zu Zweifeln Anlaß dann geben kann, wenn der Abhängigkeitsbegriff in anderen Rechtsgebieten verwendet wird, auch wenn dies unter Verweisung auf § 17 AktG geschieht.

    Entsprechend dieser Orientierung am jeweiligen Normzweck hat der BGH den Sinn der Abhängigkeitsvorschriften - bei unmittelbarer Anwendung aktienrechtlicher Normen - vor allem darin gesehen, daß "die abhängige Gesellschaft, insbesondere im Interesse ihrer Minderheitsaktionäre und Gläubiger, gegen einen fremdbestimmten Unternehmerwillen zu schützen" ist (BGHZ 62, 196 [BGH 04.03.1974 - II ZR 89/72] = WuW a.a.O. S. 1308); im Zusammenhang mit der wettbewerbsrechtlichen Vorschrift des § 23 GWB hingegen soll die Abhängigkeitsvorschrift und die damit verbundene Einbeziehung abhängiger und beherrschender Unternehmen nach ihrem Sinn und Zweck sicherstellen, "daß Unternehmensgruppen, die wegen gegenseitiger Verpflechtung ... trotz rechtlicher Selbständigkeit eine wettbewerbliche Einheit bilden, auch als Einheit behandelt werden" (BGHZ 74, 364 [BGH 08.05.1979 - KVR 1/78] = WuW a.a.O. S. 1610).

  • BVerwG, 04.08.1993 - 11 C 36.92

    Prüfung der Betriebsstätteneigenschaft des vom Steuerpflichtigen erworbenen

    Bei dem hier vorliegenden Bescheinigungsverfahren nach § 6 d Abs. 3 Sätze 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes - EStG - i.d.F. des Gesetzes zur Wiederbelebung der Wirtschaft und Beschäftigung und zur Entlastung des Bundeshaushalts (Haushaltsbegleitgesetz 1983) vom 20. Dezember 1982 (BGBl I S. 1857) handelt es sich nicht um eine Abgabenangelegenheit i.S. von § 33 Abs. 2 FGO, sondern um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art, für die der Verwaltungsrechtsweg gegeben ist (vgl. Beschluß vom 14. Dezember 1987 - BVerwG 7 B 240.87 - Buchholz 401.1 § 6 d EStG Nr. 1; Herrmann/Heuer/Raupach, EStG, § 6 d Rdnr. 78; Blümich, EStG, 14. Aufl., § 6 d Rdnr. 57).
  • BVerwG, 04.08.1993 - 11 C 36.93

    Zu den Voraussetzungen der Rücklage nach § 6d EStG

    Bei dem hier vorliegenden Bescheinigungsverfahren nach § 6 d Abs. 3 Sätze 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes - EStG - i. d. F. des Gesetzes zur Wiederbelebung der Wirtschaft und Beschäftigung und zur Entlastung des Bundeshaushalts (Haushaltsbegleitgesetz 1983) vom 20. Dezember 1982 (BGBl I S. 1857) handelt es sich nicht um eine Abgabenangelegenheit i. S. von § 33 Abs. 2 FGO, sondern um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art, für die der Verwaltungsrechtsweg gegeben ist (vgl. Beschluß vom 14. Dezember 1987 - BVerwG 7 B 240.87 - Buchholz 401.1 § 6 d EStG Nr. 1; Herrmann/Heuer/Raupach, EStG, § 6 d Rdnr. 78; Blümich, EStG, 14. Aufl., § 6 d Rdnr. 57).
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